Keine Frage, dass unsere Landesregierung sich verantwortungsvoll verhält. Doch das, was jetzt als neue Verordnung veröffentlicht wurde, wimmelt von Sätzen wie „Halbsatz wurde gestrichen“, „nach § X wird der folgende § X eingefügt“. Man muss wohl Jura studiert haben, um da noch durchzufinden. Muss das wirklich sein, dass die ohnehin verunsicherten Menschen noch mehr verunsichert werden und gar nicht mehr wissen, was jetzt Sache ist? Erst ein Schaubild bringt eine halbwegs Klarheit. Um nicht noch mehr zu verunsichern, hier das, was für unser Geschäft gilt: Wir sind Lebensmittel-Einzelhändler und der Zugang zum Geschäft ist uneingeschränkt möglich. Das Tragen einer FFP2-Maske jedoch ist verpflichtend. Also freuen wir uns auch weiterhin auf Ihren Besuch in unserem Geschäft, in dem Sie in Ruhe Ihre Weihnachtsgeschenke aussuchen können – übrigens derzeit von Montags bis Samstags durchgehend von 8.30 bis 18.00 Uhr.
Die neue Verordnung
13.12. 2021